Weizenfeld in der Abreife

CE-Kennzeichnung für boncrop flow: Wissenschaftlich geprüfte Wirkung im Pflanzenbau

Das Pflanzen-Biostimulanz boncrop flow trägt jetzt die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009. Grundlage dafür ist der wissenschaftlich belegte Effekt auf das Wurzelwachstum bei zahlreichen landwirtschaftlichen Kulturen, darunter beispielsweise Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln.

Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens wurden die Produktunterlagen und die vorliegenden Wirksamkeitsnachweise geprüft. Mit der CE-Kennzeichnung wird boncrop flow nun gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 als nicht-mikrobielles Pflanzen-Biostimulanz geführt. Die Zusammensetzung des bewährten Produkts bleibt dabei unverändert. Neu ist die rechtliche Einordnung als Pflanzen-Biostimulanz.

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass boncrop flow die maßgeblichen europäischen Anforderungen erfüllt. Der aktuell nachgewiesene Nutzen bezieht sich auf die Unterstützung des Wurzelwachstums bei Mähdruschfrüchten und verarbeitbare Produkte.

Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung folgen in Kürze.