Wurzelballen einer Gerstenpflanze in der Hand auf dem Feld

CE-Kennzeichnung für boncrop flow

boncrop flow trägt die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009. Grundlage sind wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise, die die Wirkung auf das Wurzelwachstum bei zahlreichen Großflächenkulturen belegen. Dazu gehören Mähdruschfrüchte und verarbeitbare Produkte wie Mais, Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Raps, Grünland, Sonnenblumen und Soja.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung für boncrop flow?

boncrop flow ist gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung als nicht-mikrobielles Pflanzen-Biostimulans eingeordnet. Pflanzen-Biostimulanzien regen pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des Produkts an.

Für die CE-Kennzeichnung muss ein Produkt die einschlägigen Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung erfüllen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Produktfunktion, zu den verwendeten Bestandteilen, zur Kennzeichnung und zur technischen Dokumentation. Auch die angegebene Wirkung muss durch geeignete Untersuchungen belegt sein.

Die EU-Düngeprodukteverordnung umfasst Pflanzen-Biostimulanzien als eigene Produktfunktionskategorie und regelt unter anderem die Produktanforderungen, die Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung.

Wirksamkeitsnachweise durch Exaktversuche

Die für boncrop flow ausgewiesene Wirkung basiert auf wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweisen. Dafür wurden Exaktversuche durchgeführt, in denen behandelte und unbehandelte Varianten unter definierten Bedingungen miteinander verglichen wurden.

Die erfassten Ergebnisse wurden statistisch ausgewertet und in der technischen Dokumentation zusammengeführt. So lässt sich die Wirkung von boncrop flow anhand messbarer Versuchsergebnisse beurteilen.

Im Rahmen der CE-Kennzeichnung dürfen nur solche Wirkungen angegeben werden, für die entsprechende Nachweise vorliegen.

Vergleich Jungpflanzen Weizen Blattwerk und Wurzeln - rechts boncrop behandelt, links unbehandelte Kontrolle

Für zahlreiche Großflächenkulturen bestätigt

Die Wirksamkeitsnachweise beziehen sich auf ein breites Spektrum landwirtschaftlicher Kulturen. Dazu gehören Mähdruschfrüchte und verarbeitbare Produkte aus verschiedenen Kulturgruppen.

Getreide und Pseudogetreide: Zum Beispiel Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Triticale, Dinkel, Mais, Reis, Quinoa und Buchweizen.

Ölsaaten: Zum Beispiel Raps, Sonnenblume, Leinsamen, Senf, Sesam, Hanf und Färberdistel.

Leguminosen und Futterpflanzen: Zum Beispiel Erbse, Bohne, Sojabohne, Linse, Lupine, Kichererbse, Wicke, Klee und Luzerne.

Hack- und Verarbeitungskulturen: Zum Beispiel Kartoffel, Zuckerrübe, Süßkartoffel, Zuckerrohr und Tabak.

Weitere Kulturen: Zum Beispiel Grünland, Mohn, Baumwolle, Rasen und Saat-Esparsette.

Die genannten Kulturen stellen nur eine Auswahl dar und basieren nicht auf Vollständigkeit.

Von den Versuchsdaten zur CE-Kennzeichnung

Der Weg zur CE-Kennzeichnung umfasst mehrere aufeinander aufbauende Schritte:

  1. Produktfunktion einordnen: boncrop flow wird nach den Vorgaben der EU-Düngeprodukteverordnung als nicht-mikrobielles Pflanzen-Biostimulans eingeordnet.
  2. Produktunterlagen zusammenstellen: Die verwendeten Bestandteile, die Produktfunktion, die Kennzeichnung und weitere Produktinformationen werden in der technischen Dokumentation erfasst.
  3. Wirksamkeit nachweisen: Die angegebene Wirkung wird in wissenschaftlichen Versuchen untersucht. Die Ergebnisse werden erfasst, ausgewertet und dokumentiert.
  4. Konformität bewerten: Im vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren wird geprüft, ob das Produkt die einschlägigen Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung erfüllt.
  5. CE-Kennzeichnung anbringen: Nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung wird die EU-Konformitätserklärung erstellt und die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht.

Die EU-Düngeprodukteverordnung enthält eigene Bestimmungen zur Konformitätsbewertung, zur EU-Konformitätserklärung und zu den Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung.

Bewährte Zusammensetzung, neue rechtliche Einordnung

boncrop flow ist bereits im nationalen und internationalen Pflanzenbau im Einsatz. Mit der CE-Kennzeichnung ändert sich die bewährte Zusammensetzung des Produkts nicht. Neu ist die Einordnung als nicht-mikrobielles Pflanzen-Biostimulans gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung.

boncrop flow im Ackerbau einsetzen

Informieren Sie sich über die Zusammensetzung, die Anwendungstermine und die empfohlenen Aufwandmengen von boncrop flow.

Zur Produktseite von boncrop flow

Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

Ist boncrop flow ein neues Produkt?

Nein. boncrop flow ist bereits national und international im Einsatz. Neu ist die CE-Kennzeichnung als nicht-mikrobielles Pflanzen-Biostimulans gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung.

Hat sich die Zusammensetzung von boncrop flow geändert?

Nein. Die bewährte Zusammensetzung von boncrop flow bleibt unverändert.

Welche Wirkung wurde nachgewiesen?

Die wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise belegen die ausgewiesene Wirkung von boncrop flow auf das Wurzelwachstum.

Für welche Kulturen liegen Wirksamkeitsnachweise vor?

Die Nachweise umfassen zahlreiche Großflächenkulturen, darunter Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Raps, Sonnenblumen und Soja. Eine Übersicht der einbezogenen Kulturgruppen befindet sich weiter oben auf dieser Seite.

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Sebastian Büning, Produktmanager Biostimulanzien

Sebastian Büning
Produktmanager Biostimulanzien

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